Die Tübinger Juristische Fakultät vergibt den akademischen Grad eines Dr.juris (Dr.jur.). Für Bewerber, die ein ordnungsgemäßes Vollstudium der Rechtswissenschaften absolviert und das Staatsexamen (nicht notwendigerweise in Tübingen selber) mit mindestens der Note vollbefriedigend bestanden haben, besteht die Regelmöglichkeit der Promotion. Zusatzvoraussetzung ist ein Seminarschein mit mindestens der Note "gut". Wer keine rechtsgeschichtliche Dissertation bearbeitet, muß aufgrund der neuen Promotionsordnung 1988 außerdem noch einen weiteren mit mindestens "gut" bewerteten Seminarschein mit einem rechtsgeschichtlichen Thema vorlegen oder erfolgreich eine Übung in Rechtsgeschichte bzw. eine Exegese bewältigen. Daneben gibt es noch besondere Verfahren bei schwächerer Examensnote oder für andere (auch ausländische) Kandidaten, je nachdem, ob sie ein dem deutschen Rechtsstudium vergleichbares oder ein Studium in einem fremden Fach abgeschlossen haben. Die Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils gültigen Promotionsordnung.
Die Habilitation ist der Nachweis besonderer Befähigung zur wissenschaftlichen Forschung. Sie setzt in der Regel neben einer sehr guten oder hervorragenden Dissertation und der Veröffentlichungen von Aufsätzen etc. die Anfertigung einer größeren Habilitationsschrift voraus. In Ausnahmefällen gibt es die Möglichkeit zur sog. kumulativen Habilitation. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Universitätsgesetz und der jeweils gültigen Habilitationsordnung der Fakultät.
Wie sonst in Deutschland auch kann derzeit in Tübingen formal kein genuin kriminologischer Doktorgrad (Dr. crim.) erworben werden. Dies hängt mit den traditionellen Schwierigkeiten der Kriminologie zusammen, ein selbständiges Fach mit einem ganz getrennten Studiengang und gesonderten Abschlüssen sowie weitergehenden Qualifikationen zu bilden. Verschiedene Ansätze in der Nachkriegszeit und in den 60er Jahren konnten sich nicht voll entwickeln oder jedenfalls nicht lange halten. Immerhin gibt es seit einigen Jahren in Hamburg ein selbständiges Aufbau- und Kontaktstudium der Kriminologie(internet-link: "http://www.uni-hamburg.de/~kriminol/welcome.htm") , das mit dem Grad eines Diplom-Kriminologen abschließt.
So sind Doktoranden im Normalfall auf ihre jeweiligen "Mutterfächer" angewiesen. In Tübingen steht die Rechtswissenschaft im Vordergrund, d.h. der Tübinger "Dr.jur." kann auch mit einer Dissertation aus den Bereichen Kriminologie, Jugend(straf)recht und Strafvollzug bzw. Strafvollzugsrecht erworben werden. Es kann sich im Schwerpunkt um empirische oder theoretische Arbeiten handeln. Im besonderen Fall bietet sich auch ein kriminalpolitisches Thema an. Für Juristen liegt es nahe, Bezüge zum Strafrecht und zum Strafprozeßrecht, auch zur sog. Strafprozeßlehre, zu suchen.
Für Bewerber ohne juristisches Staatsexamen kann es sich nicht nur wegen der Schwierigkeiten von Ausnahmebeschlüssen, die der Promotionsausschuß treffen muß, sondern durchaus auch wegen der Bedeutung für die spätere Karriere im "Herkunftsfach" anbieten, zwar die Doktorarbeit aus dem Gebiet der Wahlfachgruppe zu nehmen bzw. im Zusammenhang mit den Materialien der empirischen Forschungsprojekte des Institutes zu erarbeiten, das förmliche Verfahren jedoch bei der sachlich "nächstzuständigen" Fakultät zu betreiben. Bisher ist es immer wieder gelungen, im einvernehmlichen Zusammenwirken mit Kollegen aus anderen Fakultäten brauchbare Lösungen zu finden, vordringlich für Soziologen und Psychologen.
Die folgende Aufstellung erfaßt Verfahren, die vollständig am Lehrstuhl bzw. am Institut betreut wurden oder bei denen mindestens wesentliche Teile der Qualifikationsschrift am Institut erarbeitet wurden. Zuzüglich sind diejenigen Verfahren erfaßt, die sozusagen aus anderen Universitäten mitgebracht und bei denen die abschließenden Arbeiten von Tübingen aus betreut wurden.
Habilitiert hat sich 1992 Dr. jur. Thomas Feltes, M.A., für die Fächer Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug . Die Habilitationsschrift widmet sich dem Thema: "Der staatliche Strafanspruch: Strukturprinzip, Begründung und Realisierung. Eine Untersuchung im Zusammenhang mit der Sanktionsentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland und der empirischen Bedeutung staatlichen Strafens."
Promotionsthemen seit 1986 (Doktoranden aus Deutschland, China, Taiwan und Korea):
Institut für Kriminologie - Stand 10. Oktober 1995 - ifk@uni-tuebingen.de(ifk@uni-tuebingen.de)
Aufbau- und Kontaktstudium der Kriminologie(http://www.uni-hamburg.de/~kriminol/welcome.htm)